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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

Unternehmen: Laut Agency GmbH

Sitz: Gartenstraße 1, 5760 Saalfelden, Österreich

Firmenbuchnummer: FN 613173 a

UID-Nummer: ATU79918626

1. Geltungsbereich

1.1 .Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen Laut Agency GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht, mit Sitz in Gartenstraße 1, 5760 Saalfelden („Auftragnehmerin“), und ihren Kunden („Auftraggeber“). Sämtliche Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht an Dritte weitergegeben werden.

1.2. Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere Beratungs-, Strategie-, Marketing-, Branding-, Organisations-, Digitalisierungs-, Konzeptions- und sonstige Consulting-Leistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen („Leistungen“).

1.3. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches.

1.4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn bei späteren Aufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

1.5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, die Auftragnehmerin hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt oder Zahlungen annimmt.

1.6. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.

2. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot der Auftragnehmerin annimmt, eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung erfolgt, ein Vertrag unterzeichnet wird oder die Auftragnehmerin mit Wissen des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnt.

2.3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

2.4. Die Auftragnehmerin schuldet Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, kreativer, technischer, finanzieller oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.5. Strategien, Konzepte, Empfehlungen, Analysen, Prognosen, Präsentationen und Einschätzungen der Auftragnehmerin beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Sie stellen keine Garantie für bestimmte Ergebnisse, Umsätze, Reichweiten, Conversions, Rankings, Investitionen, Finanzierungen oder sonstige Erfolge dar.

2.6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

3. Consulting-Leistungen und Verantwortungsbereich des Auftraggebers

3.1. Die Auftragnehmerin erbringt Consulting-Leistungen. Entscheidungen über die Umsetzung von Empfehlungen, Konzepten, Strategien, Maßnahmen oder sonstigen Arbeitsergebnissen trifft ausschließlich der Auftraggeber.

3.2. Die rechtliche, steuerliche, finanzielle, regulatorische oder technische Prüfung und Freigabe von Maßnahmen liegt beim Auftraggeber.

3.3. Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Anlageberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung.

3.4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm freigegebene oder veröffentlichte Inhalte, Maßnahmen, Kampagnen, Texte, Designs, Werbeaussagen, Marken, Daten und sonstige Materialien rechtlich zulässig sind und nicht gegen die Rechte Dritter verstoßen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Verantwortung der Auftragnehmerin vereinbart wurde.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.

4.2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalte, Daten, Materialien, Marken, Logos, Texte, Bilder, Zugangsdaten und sonstigen Unterlagen verantwortlich.

4.3. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand ist vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

4.4. Der Auftraggeber hat eine fachkundige Ansprechperson zu benennen, die zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen, Freigaben und Entscheidungen berechtigt ist.

4.5. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Auftragnehmerin bereitgestellte Zugänge, Accounts, Systeme, Plattformen und technische Umgebungen im erforderlichen Umfang nutzen darf.

5. Leistungsänderungen und Zusatzaufwand

5.1. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5.2. Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Abstimmungen, geänderte Anforderungen, verspätete Mitwirkung, unvollständige Informationen, zusätzliche Freigaberunden oder Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers entsteht, ist gesondert zu vergüten.

5.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für Zusatzleistungen ein gesondertes Angebot zu legen oder nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils vereinbarten oder üblichen Stundensätzen abzurechnen.

6. Termine, Fristen und Leistungserbringung

6.1. Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2. Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.

6.3. Die Leistungserbringung kann persönlich, schriftlich, mündlich, telefonisch, per Videokonferenz, über digitale Tools, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Form erfolgen.

6.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen remote zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.5. Bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Dazu zählen insbesondere technische Störungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Krankheit, Streik, Krieg, Cyberangriffe oder Ausfälle von Drittanbietern.

7. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro und netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.2. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der sonstigen schriftlichen Vereinbarung. Soweit keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

7.3. Kostenschätzungen, Budgets und Schätzangebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Pauschalpreis vereinbart wurden.

7.4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Teilzahlungen, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

7.6. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten zu verrechnen.

7.7. Gegenüber Unternehmern gelten bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sofern der Auftraggeber für den Zahlungsverzug verantwortlich ist.

7.8. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge zurückzuhalten oder auszusetzen. Daraus entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

7.9. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen der Auftragnehmerin mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung wurde von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt, gerichtlich festgestellt oder steht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der Auftragnehmerin. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

8. Reisekosten, Fremdkosten und Drittleistungen

8.1. Reisekosten, Spesen, Übernachtungskosten, Lizenzkosten, Softwarekosten, Media-Budgets, Werbekosten, Druckkosten, Kosten externer Dienstleister und sonstige Fremdkosten sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

8.2. Die Beauftragung von Drittleistern erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber, sofern nicht aufgrund des Auftrags oder der Umstände eine solche Beauftragung als genehmigt anzusehen ist.

8.3. Werden Drittleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt, kommt das Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Drittleister zustande. Die Auftragnehmerin haftet in diesem Fall nicht für Leistungen des Drittleisters.

8.4. Werden Drittleistungen von der Auftragnehmerin im eigenen Namen beauftragt, ist ihre Haftung für Drittleistungen gegenüber Unternehmern auf Auswahlverschulden beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

9. Abnahme und Freigaben

9.1. Soweit die Auftragnehmerin konkrete Arbeitsergebnisse schuldet, hat der Auftraggeber diese nach Übergabe unverzüglich zu prüfen und freizugeben oder konkrete Mängel schriftlich bekanntzugeben.

9.2. Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

9.3. Die produktive Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe, Umsetzung oder sonstige Verwertung von Arbeitsergebnissen gilt gegenüber Unternehmern als Abnahme.

9.4. Änderungswünsche, die keine Mängel darstellen, sind gesondert zu vergüten.

10. Gewährleistung

10.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird.

10.2. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe, Abnahme oder Erkennbarkeit, schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, sind Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüche hinsichtlich des Mangels ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe, Abnahme oder Abschluss der jeweiligen Leistung, soweit gesetzlich zulässig.

10.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zunächst Verbesserung oder Austausch vorzunehmen. Preisminderung oder Vertragsauflösung kommen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.

10.5. Kein Mangel liegt vor bei bloß subjektiver Unzufriedenheit mit kreativen, strategischen oder beratenden Empfehlungen, sofern die vereinbarte Leistung sachgerecht erbracht wurde.

10.6. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Mängel, Schäden oder Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Auftraggebers, nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäßer Nutzung, Drittsoftware, Drittplattformen, Fremdsystemen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin beruhen.

11. Haftung und Haftungsbegrenzung

11.1. Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden.

11.2. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Auftragnehmerin auch bei grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert jenes Auftrags begrenzt, aus dem der Anspruch entstanden ist.

11.3. Die Haftungsbegrenzung der Auftragnehmerin gilt für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Vertrag, Gewährleistung, Schadenersatz, culpa in contrahendo, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Schutzrechtsverletzungen oder sonstigen Rechtsgründen.

11.4. Bei Rahmenverträgen, laufenden Beratungsmandaten, Retainern oder Dauerschuldverhältnissen gilt als Netto-Auftragswert im Sinne dieser Haftungsbegrenzung das für den konkret betroffenen Einzelauftrag vereinbarte Netto-Entgelt. Ist kein Einzelauftrag abgrenzbar, ist die Haftung auf die in den letzten 6 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an die Auftragnehmerin bezahlten Netto-Entgelte begrenzt.

11.5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste, Reputationsschäden, nicht erzielte Umsätze, nicht erreichte Rankings, nicht erreichte Reichweiten, nicht erreichte Conversions, nicht erhaltene Finanzierungen, nicht zustande gekommene Investments oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen.

11.6. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg von Strategien, Kampagnen, Konzepten, Empfehlungen, Designs, digitalen Systemen, Organisationsmaßnahmen oder sonstigen Beratungsleistungen, sofern ein bestimmter Erfolg nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

11.7. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Grundlage von Empfehlungen, Analysen, Konzepten oder sonstigen Leistungen getroffen werden, sofern die Auftragnehmerin ihre Leistungen sachgerecht erbracht hat.

11.8. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Inhalte, Materialien, Daten, Informationen, Vorgaben oder Freigaben, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder erteilt wurden.

12. Schutzrechte, Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

12.1. Alle von der Auftragnehmerin erstellten Konzepte, Strategien, Präsentationen, Texte, Designs, Analysen, Unterlagen, Methoden, Vorlagen, Arbeitsergebnisse, Know-how, Tools und sonstigen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen Eigentum bzw. geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.

12.2. Der Auftraggeber erhält an den finalen, ausdrücklich zur Nutzung freigegebenen Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung das vereinbarte Nutzungsrecht. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

12.3. Entwürfe, Rohdaten, interne Arbeitsunterlagen, offene Dateien, Quelldateien, Quellmaterialien, Methoden, Templates, Frameworks, Präsentationslogiken, Kalkulationen, Tools und nicht ausdrücklich freigegebene Zwischenstände sind nicht Teil des geschuldeten Leistungsumfangs, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

12.4. Eine Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Veröffentlichung außerhalb des vereinbarten Zwecks oder sonstige Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

12.5. Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Ideen, Methoden, Erfahrungen, Standards, Templates, Frameworks und technische Bausteine, die bei der Leistungserbringung entstehen oder verwendet werden, auch für andere Kunden zu nutzen.

12.6. Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Marken, Logos, Texte, Bilder, Daten und sonstigen Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder der Auftraggeber über die erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, soweit diese auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Daten, Materialien oder Vorgaben beruhen.

12.7. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenz zu nennen und dabei Name, Logo und eine kurze Projektbeschreibung zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht oder ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart wurde.

13. Vertraulichkeit

13.1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

13.2. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten, technische Informationen, Zugangsdaten, Finanzdaten, Konzepte, interne Unterlagen und sonstige Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

13.3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese AGB bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

13.4. Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für 3 Jahre nach dessen Beendigung. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten und Geschäftsgeheimnisse bleiben unberührt.

14. Datenschutz

14.1. Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

14.2. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

14.3. Soweit die Auftragnehmerin im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung ab, sofern eine solche gesetzlich erforderlich ist.

14.4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er personenbezogene Daten rechtmäßig an die Auftragnehmerin übermittelt und hierfür alle erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationen und Zustimmungen vorliegen.

15. Laufzeit, Kündigung und Stornierung

15.1. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

15.2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

15.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist, wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt, gegen Vertraulichkeitspflichten verstößt oder die Fortsetzung des Vertrags für die Auftragnehmerin unzumutbar ist.

15.4. Im Fall einer Kündigung oder Stornierung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen, begonnene Arbeiten, reservierte Kapazitäten, nicht stornierbare Fremdkosten und sonstige bis dahin entstandene Aufwendungen zu vergüten.

16. Elektronische Kommunikation

16.1. Die Parteien stimmen der Kommunikation per E-Mail, Videokonferenz, Projektmanagement-Tools, Messenger-Diensten oder sonstigen digitalen Kommunikationsmitteln zu.

16.2. Rechtserhebliche Erklärungen können per E-Mail abgegeben werden, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich strengere Formvorschriften bestehen.

16.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich bekanntzugeben. Erklärungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, sofern der Auftraggeber die Änderung nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.

17. Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen

17.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, freie Dienstnehmer, Subunternehmer, Partner oder sonstige Erfüllungsgehilfen zur Leistungserbringung einzusetzen.

17.2. Die Auftragnehmerin bleibt für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Drittleister begründet wird.

18. Keine Exklusivität

18.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, besteht keine Exklusivität zugunsten des Auftraggebers.

18.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auch für andere Kunden, einschließlich Kunden aus ähnlichen Branchen, tätig zu werden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers verwendet oder offengelegt werden.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1. Auf sämtliche Rechtsgeschäfte, Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre.

19.2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Auftragnehmerin und Unternehmern, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Wirksamkeit, die Auslegung, die Erfüllung, die Verletzung, die Auflösung oder die Nachwirkungen solcher Verträge, ist das für Salzburg, Österreich, sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

20. Schlussbestimmungen

20.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, sofern nicht zwingendes Recht eine andere Form zulässt. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

20.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

20.3. Die Parteien werden eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

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